Das kleine A-Z
der Ausbildung
A
Arbeitszeit
Jugendliche dürfen pro Tag nicht mehr als 8 Stunden und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wird (etwa wegen eines „freien Freitagnachmittags“) im Betrieb 8,5 Stunden täglich gearbeitet, so bleibt es aber bei 40 Stunden pro Woche. Soweit der Betrieb an Tarife gebunden ist, kann die Arbeitszeit auch kürzer sein.
ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG
Bevor die Ausbildung beginnt, muss sich der/die angehende Auszubildende – soweit noch keine 18 Jahre alt – nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz von einem Arzt untersuchen lassen, um seine Tauglichkeit für den angestrebten Beruf feststellen zu lassen. Den Berechtigungsschein für diese Untersuchung stellt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung aus.
AUSBILDUNGSBEIHILFE
Entscheidest du dich für eine Ausbildungsstelle außerhalb deines Wohnorts, kannst du einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe stellen. Die rechtliche Grundlage stellt das Sozialgesetzbuch III (§§56 ff.) dar. Darin kannst du die Voraussetzungen und Förderungsmaßmöglichkeiten nachlesen. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Dort solltest du dich frühzeitig erkundigen, welche Fördermöglichkeiten bestehen.
AUSBILDUNGSNACHWEIS
Der/die Auszubildende muss ein Berichtsheft ordnungsgemäß führen und dem/der Ausbilder/in regelmäßig vorlegen. Soweit ein Heft verwendet wird, stellt dies der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Der Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Neuerdings kann das Berichtsheft auch elektronisch geführt werden, dies steht unter ihk.de/lahn-dill zum Download zur Verfügung.
AUSBILDUNGSPLAN
Der Ausbildungsplan enthält die sachliche und inhaltliche Gliederung sowie die zeitliche Abfolge der Berufsausbildung. Er wird vom Betrieb für jedes Ausbildungsverhältnis erstellt und ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags.
AUSBILDUNGSVERTRAG
Der Ausbildungsvertrag enthält unter anderem Angaben über die Dauer der Ausbildung, die Probezeit, den Urlaubsanspruch und die Höhe der Vergütung. Vereinbarungen, die gegen Gesetze verstoßen, sind ungültig. Durch den Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der/die Auszubildende, die Ordnung der Ausbildungsstätte zu befolgen, Weisungen im Rahmen der Berufsausbildung zu befolgen und über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
(AUSBILDUNGS-)BERATER
(Ausbildungs-)Berater/innen sind in jeder Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zur Beratung der an der Ausbildung Beteiligten tätig. Sollte es während der Ausbildung zu Streit zwischen Betrieb und Auszubildenden kommen, kann man sich objektiv, vertraulich, fachkundig und kostenlos beraten lassen [siehe „Ein Coach für (fast) alle Fälle“].
B
BERUFSSCHULE
Die Anmeldung bei der örtlichen Berufsschule übernimmt nach dem Hessischen Schulgesetz der Ausbildungsbetrieb (Du kommst aus einem anderen Bundesland? Dann informiere dich bei der Berufsschule vor Ort). Die zuständige Berufsschule ergibt sich in der Regel aus dem Standort der Ausbildungsbetriebe. Die Einschulung ist bei den meisten Schulen montags zum Schuljahresbeginn. Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht und zählt als bezahlte Arbeit. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, so braucht der Azubi vorher nicht zur Arbeit zu kommen. Endet der Unterricht nach mehr als 5 Unterrichtsstunden, so ist damit das Tageswerk vollbracht. Dies gilt allerdings nur für unter 18-Jährige und bei mehreren Unterrichtstagen pro Woche nur einmal.
BERUFSUNFÄHIGKEIT
Unter Berufsunfähigkeit versteht man die dauernde krankheits-, unfall- oder invalidenbedingte Unfähigkeit eines Menschen, den Beruf weiterhin auszuüben.
E
ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE
Mit Beginn der Ausbildung musst du ggf. Lohnsteuern zahlen (abhängig vom Einkommen). Dein Arbeitgeber erledigt das für dich. Er zieht den entsprechenden Betrag gleich von deiner Ausbildungsvergütung ab. Um den Steueranteil zu berechnen, gab es bisher die Lohnsteuerkarte. Seit Januar 2013 wurde die Karte aus Papier durch das Verfahren „ELSTaM“ (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Das Bundeszentralamt für Steuern wird dir eine Steuer-Identifikationsnummer schriftlich zukommen lassen. Diese Nummer ist sehr wichtig für deine berufliche Zukunft – diese Unterlagen solltest du sorgfältig aufbewahren. Zusätzlich teilst du deinem Ausbildungsbetrieb deine Geburtsdaten, deine Religionszugehörigkeit (ggf. Kirchensteuer) sowie deine Steuerklasse mit. In der Regel ist es die Steuerklasse 1. Es sei denn, du bist verheiratet und/oder hast eigene Kinder. In diesem Fall kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen.
ERMÄSSIGUNGEN
Als Schüler/in, Auszubildende/r bzw. Studierende/r kannst du unter bestimmten Bedingungen Ermäßigungen im Alltag bekommen, z. B. für die Bus- bzw. Bahnfahrt oder im Kino. Wenn du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig in die Berufsschule oder zu deinem Ausbildungsbetrieb pendelst, sparst du mit dem ermäßigten Fahrpreis Geld und schaffst Reserven für andere Dinge, die du gerne machst.
G
GIROKONTO
Wenn nicht schon vorhanden, solltest du bis zur Überweisung der ersten Ausbildungsvergütung ein Girokonto bei der Post, einer Bank oder einer Sparkasse einrichten. Viele Banken bieten Sondertarife für Azubis.
K
KINDERGELD
Kindergeld wird meist deinen Eltern gezahlt. Die Höhe des Kindergelds ist abhängig von deinem Alter und berücksichtigt auch, ob und wie viele Geschwister du noch hast. Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn du eine Ausbildung machst oder studierst, ansonsten nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Die Zuständigkeit liegt bei der Familienkasse, welche der Agentur für Arbeit zugeordnet ist.
P
POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS
Für einige Ausbildungen ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Wenn dein Arbeitgeber eine von dir haben möchte, kannst du es (evtl. gegen eine Gebühr) bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern.
PRIVATE HAFTPFLICHT
Eine private Haftpflichtversicherung ist sehr wichtig. In der Regel bist du bis zur Vollendung deiner ersten Berufsausbildung bzw. deines Studiums bei deinen Eltern mitversichert. Frag sie am besten mal danach. Mit Beginn einer zweiten Ausbildung bzw. bestimmten Altersgrenze solltest du dich selbst versichern.
PROBEZEIT
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Das Berufsbildungsgesetz sieht eine Probezeit von mindestens einem bis höchstens vier Monaten vor. Die konkrete Dauer ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Frist und Angabe von Gründen von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden. Sie verlängert sich, wenn die Ausbildung währenddessen um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wird. Bei Minderjährigen ist für den Vertragsabschluss bzw. einer Kündigung der gesetzliche Vertreter hinzuzuziehen. Eine Kündigung ist mit einer Anhörung durch den Betriebsrat des Ausbildungsbetriebs (sofern vorhanden) verbunden.
PRÜFUNGEN
Mit der Zwischenprüfung wird der aktuelle Wissensstand getestet. Sie findet je nach Ausbildungsdauer nach dem ersten Ausbildungsjahr statt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, hat jedoch keinen Einfluss auf das Endergebnis. Es kann auch niemand durchfallen, im Gegensatz zur Abschlussprüfung, die am Ende der Ausbildung feststellt, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem wesentlichen Berufsschulstoff vertraut ist. In einigen Ausbildungsberufen gibt es statt der Zwischenprüfung allerdings die Abschlussprüfung Teil 1, deren Ergebnisse in das Endergebnis miteinfließen. Die Auszubildenden werden bei der zuständigen Kammer vor einem Ausschuss geprüft, der aus Vertreter/innen der Ausbildungsbetriebe, der Gewerkschaften sowie aus Berufsschullehrer/innen besteht. Wer durchfällt, kann zweimal wiederholen.
R
RUHEPAUSE
Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind auch die Ruhepausen geregelt: 30 Minuten, wenn bis zu 6 Stunden am Tag gearbeitet wird, 60 Minuten bei längeren Arbeitszeiten. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten betragen.
S
SCHULZEITBESCHEINIGUNG
Hast du über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht? Dann kannst du dir diese Zeiten von deiner Schule bzw. deinen Schulen schriftlich bestätigen lassen. Für längstens 36 Monate können Fachschulausbildungen und die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für deine spätere Rente bewertet werden. Alle anderen schulischen Ausbildungszeiten werden für maximal acht Jahre unbewertet angerechnet. Berücksichtige diese Information für deine späteren Rentenansprüche. In deinem Schulsekretariat kannst du jederzeit nach einer Schulbescheinigung fragen.
SOZIALVERSICHERUNG (KRANKENKASSE)
Die gewünschte Krankenkasse muss beim Ausbildungsbetrieb angegeben werden. Warum? Als Auszubildende/r bist du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert, sondern selbst „krankenversicherungspflichtig“. Informiere dich, welche Krankenkasse für dich am günstigsten ist. Die Beitragssätze sind bei allen Kassen gleich. Schaue dabei nicht nur darauf, ob ein Zusatzbeitrag erhoben wird, sondern auch, welche Leistungen es dafür gibt.
SOZIALVERSICHERUNGSAUSWEIS
Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die jeweiligen Beiträge werden automatisch (wie auch bei der Lohnsteuer) von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung abgebucht. Was dann übrig bleibt, ist der „Nettolohn“. Sobald du krankenversichert bist, bekommst du den Sozialversicherungsausweis.
U
URLAUB
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs (Stichtag 01.01.) …
noch nicht 16 Jahre alt sind, 30 Werktage,
noch nicht 17 Jahre alt sind 27 Werktage,
noch nicht 18 Jahre alt sind 25 Werktage (der Samstag zählt ebenso als Werktag).
Erwachsene Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch von mindestens
24 Werktagen Urlaub. Je nach Tarifvertrag kann es mehr Urlaub geben.
V
VERGÜTUNG
Im Berufsausbildungsvertrag muss eine Vereinbarung über die Zahlung und Höhe der Vergütung enthalten sein. Die zu gewährende angemessene Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen und muss mindestens jährlich ansteigen. Die Höhe der Vergütung muss im Vertrag konkret bestimmt sein. Ein Hinweis auf tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen genügt nicht. Informationen über die Vergütung findest du im Heft oder auf der Seite der IHK Frankfurt (frankfurt-main.ihk.de).
VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN
Einige Arbeitgeber zahlen während der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Sonderzahlung, die an die Voraussetzung gebunden ist, die Beiträge nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes (z. B. im Rahmen eines Bausparvertrags) anzulegen. Mehr Informationen bekommst du bei deiner Bank.
Z
ZEUGNIS
Neben dem Abschlussprüfungszeugnis der IHK stellt auch der Arbeitgeber nach der bestandenen Abschlussprüfung ein Zeugnis aus. Er muss seinen Azubi „wohlwollend“ beurteilen, darf also keine „Bemerkungen“ machen, die eine Bewerbung bei einem anderen Betrieb unnötig erschweren.